Predigt     4. Sonntag nach Trinitatis     05.07.09

"Das Dritte Gebot aus wirtschaftlicher Sicht"
(Predigt von Hauptgeschäftsführer Horst Eggers, Bayreuth, in der St. Michaelis Kirche in Hof)
 

Einführung:

Herzlich willkommen zum Beginn der Gottesdienstreihe zum 3.Gebot „Du sollst den Feiertag heiligen“. Es soll von drei unterschiedlichen Blickrichtungen betrachtet werden: aus wirtschaftlicher, politischer und gesundheitlicher Sicht. Schön, dass Sie da sind. Ganz besonders begrüße ich den Hauptgeschäftsführer der oberfränkischen Handwerkskammer, Horst Eggers aus Bayreuth, der heute zum 3.Gebot aus wirtschaftlicher Sicht Stellung nimmt. Herr Eggers gehört der bayerischen Landessynode, dem evangelischen Kirchenparlament an. Und er ist Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft „Kirche und Handwerk“.

Den Rhythmus von Arbeit und Ruhe hat Gott selbst geschaffen. Sechs Tage – so berichtet es die Schöpfungsgeschichte - war Gott aktiv und hat diese Welt geschaffen. Und am siebten Tage hat er einen Ruhetag eingelegt. Das ist der Hintergrund für das 3.Gebot „Du sollst den Feiertag heiligen“. Der Feiertag als Ruhetag durchbricht die Hektik des Alltages. Der wöchentliche Feiertag ist ein Geschenk Gottes an die Welt. Oder wie es jemand formuliert hat: Gott hat den Sonntag erfunden, damit sich seine Menschen nicht verlieren. Im Getriebe des Alltäglichen nicht zu Getriebenen zu werden. Der Sonntag dient so dem Wohl von uns Menschen.

Heute wird viel von Flexibilisierung gesprochen. Davon, beweglich zu sein, um immer wieder auf geänderte Bedingungen und neue Herausforderungen reagieren zu können. So notwendig das ist, so braucht es auch feste Bezugsgrößen. Und diese werden immer wichtiger, je stärker der Wandel ist und je mehr Anforderungen auf die Menschen zukommen. Der Sonntag stellt keine disponible Größe dar, sondern eine unbedingte Zeit für Gott, für den Nächsten und für einen selbst. Deshalb wird er durch das Gebot geschützt: „Du sollst den Feiertag heiligen“. Dieser Tag kann nicht gegen den Montag oder einen anderen Tag in der Woche eingetauscht werden. Als Tauschobjekt steht der Sonntag nicht zur Verfügung.

Beim 3.Gebot geht es auch um gemeinsame Zeit – als Mitte des Lebens einer Nation. Der Sonntag ist von entscheidender Bedeutung für unser Gemeinwohl. Als gemeinsamer Feiertag trägt dazu bei, dass unsere Gesellschaft nicht auseinander fällt bis in allerkleinste Teile. Dass es noch gemeinsame, synchrone Zeiten gibt. Um zusammen sein und gemeinsam einen Ruhetag erleben zu können. Damit die Kinder nicht am Wochenende, der Vater am Montag und die Mutter am Dienstag frei hat. Sicher: Manche müssen am Sonntag arbeiten, wie Rettungsdienste, Polizei oder Bedienstete in Krankenhäusern oder Altenheimen. Doch das soll die Ausnahme bleiben und nicht zur Regel werden.

„Du sollst den Feiertag heiligen“. Für uns ist Christen ist der Sonntag freilich mehr als ein bloßer freier Tag. Martin Luther beschreibt es in seiner Auslegung zum 3.Gebot folgendermaßen: „Wir sollen Gott fürchten und lieben, dass wir die Predigt und sein Wort nicht verachten, sondern es heilig halten, gerne hören und lernen.“ Wenn wir uns für den Sonntag und dessen Schutz einsetzen, dann geht es um viel mehr als um ein kirchliches Privileg. Es betrifft im Kern das ganze Volk und die ganze Gesellschaft: Nämlich einen gemeinsamen Rhythmus von Arbeit und Ruhe zu haben.
Das 3.Gebot dient auch als Spiegel, um auf die eigene kirchliche Praxis zu schauen: Was können Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen selbst dazu beitragen, um den Schutz und die Bedeutung des Sonntages zu unterstreichen? Hier geht es darum, glaubwürdig zu handeln. Um den Wert des Sonntages als Geschenk Gottes an die Welt zu verdeutlichen.

Dekan Günter Saalfrank (Hof)

Predigt:

Liebe Leser,

zum Predigttext für das 3. Gebot finden sich in der Bibel verschiedene Fundstellen:

1. Mose 2:
Und also vollendete Gott am siebenten Tage seine Werke, die er machte, und ruhte am siebenten Tage von allen seinen Werken, die er machte.
Und Gott segnete den siebenten Tag und heiligte ihn … .

2. Mose 20:
Gedenke des Sabbattags, dass du ihn heiligst.
Darum segnete der Herr den Sabbattag und heiligte ihn.

5. Mose 5, 14:
Aber am siebenten Tag ist der Sabbat des Herrn, deines Gottes. Da sollst du keine Arbeit tun … auf dass dein Knecht und deine Magd ruhe gleich wie du.

Markus 2, 27 und 28:
Und Christus sprach zu ihnen:
Der Sabbat ist um des Menschen willen gemacht, und nicht der Mensch um des Sabbats willen.
So ist des Menschen Sohn ein Herr auch über den Sabbat.


Zur heutigen Eröffnung der Gottesdienstreihe zum 3. Gebot wurde ich gebeten, den Sonn- und Feiertagsschutz aus der Sicht der Wirtschaft näher zu betrachten. Dazu möchte ich zunächst kurz darauf eingehen, wie denn die Heilige Schrift und auch die Kirche zum wirtschaftlichen Handeln stehen.

Vor einem knappen Jahr hat der Rat der EKD, das höchste Gremium der evangelischen Kirche in Deutschland, zum Thema „Wirtschaft“ eine sogenannte Denkschrift herausgegeben mit dem Titel „Unternehmerisches Handeln in evangelischer Perspektive“. Eine Denkschrift der EKD ist die offizielle Positionierung der EKD zu gesellschaftspolitisch relevanten Themen.

In der erwähnten Denkschrift, an der ich als Mitglied der Sozialkammer der EKD mitarbeiten durfte, wird zu unternehmerischem Handeln als einer wesentlichen Quelle für gesellschaftlichen Wohlstand ermutigt. Unternehmerinnen und Unternehmer sollen ihre Kräfte und Möglichkeiten in gesamtgesellschaftliche Prozesse so einbringen, dass wirtschaftlicher Erfolg der Unternehmen und mitarbeiterfreundliche Arbeitsbedingungen miteinander verbunden werden.

Blickt man in die Heilige Schrift, so wird man generell sagen können, dass beide Teile der Bibel wirtschaftliches Handeln für selbstverständlich halten. Es gibt viel Freude über wirtschaftlichen Wohlstand und eigene wirtschaftliche Kraftentfaltung, die im Alten Testament als Segen Gottes verstanden werden. Da wird von Jakob berichtet, dem es gelingt, die Herden Laabans zu vermehren: „Wo ich nur meinen Fuß hinsetze, hat der Herr dir Glück und Gedeihen geschenkt.“ Jakob wurde sehr reich und besaß schließlich viele Herden, dazu Esel, Kamele ….. (1. Mose 30, 29 ff).

Oder der Psalm 112, der dem Gerechten Reichtum verheißt.

Es findet sich in der Bibel auch eine für menschliches Handeln wesentliche Argumentationslinie, die darauf abhebt, dass jeder Mensch mit dem ihm von Gott gegebenen Gaben unternehmerisch „umgehen soll“. Exemplarisch ist hierfür das Gleichnis vom anvertrauten Geld (Lukas 19, 11 ff, Matthäus 25, 14 ff): Ein Gutsbesitzer gibt seinen Dienern Geld, damit sie damit Geschäfte machen, während er abwesend ist. Gelobt wird schließlich derjenige, der am meisten Gewinn gemacht hat, der am schlechtesten abschneidet, verliert auch noch das Wenige. Bei Paulus wird diese Linie in der Charismenlehre weiter entfaltet und zu einem Modell der christlichen Gemeinde ausgebaut (1. Korinther 12): Jeder und Jede hat von Gott individuelle Gaben geschenkt bekommen, die es im Dienst der Gemeinschaft zu entfalten gilt. Diese Vorstellung ist Ermutigung und Indienstnahme zugleich.

Im geschichtlichen Rückblick wird deutlich, wie sehr das evangelische Verständnis des christlichen Glaubens und die aus ihm erwachsene Ethik mit der Ermutigung zu unternehmerischem Handeln verbunden gewesen ist. Es ist einer der wesentlichen Impulse der Reformation gewesen, die den Menschen von Gott zugesprochene Befreiung von den Mächten und Gewalten dieser Welt zu einer rationalen, effizienten und schöpferischen Gestaltung der Welt zu nutzen und genau in diesem Sinne unternehmerische Initiativen zum Wohle Aller zu entfalten. Dabei kommt dem Unternehmer bzw. dem unternehmerischen Handeln eine ganz entscheidende Bedeutung zu. Auch Christen ist solch ein Handeln in unserer heutigen Zeit aufgegeben. Und wenn sie sich in diesem Bereich engagieren, lassen sie sich auf die besten Traditionen evangelischen Christentums ein. Es ist die Inanspruchnahme der von Gott geschenkten und ihm verdankten Freiheit, die jeden Christen – um mit Martin Luther zu sprechen – zum freien Herrn aller Dinge macht, zum Dienst am Nächsten, die ein solches Handeln motivieren kann. Freies unternehmerisches Handeln kommt im Nutzen für den Nächsten zum Ziel.

Dieses freie unternehmerische Handeln muss sich aber an ethische Grundsätze gebunden wissen, da es nur so seine Freiheit bewahren kann. Für Christen ist dabei die Bibel von zentraler orientierender Bedeutung. Wir weisen in unserer Denkschrift darauf hin, dass Grundlagentexte des Glaubens wie die Zehn Gebote, das Doppelgebot der Liebe und die sogenannte Goldene Regel ein verlässlicher Kompass auch für Unternehmer sind, die in schwierigen Konfliktsituationen entscheiden müssen. Die Zehn Gebote geben konkrete Orientierungen für den Alltag wirtschaftlichen Handelns. Das gilt auch für das Dritte Gebot „Du sollst den Feiertag heiligen“.

Auch dieses Gebot zählt zu den ethischen Grundsätzen, an denen sich freies unternehmerisches Handeln orientieren muss. Dabei ist es natürlich selbstverständlich, dass Sonn- und Feiertagsarbeit in gewissen Bereichen unvermeidbar ist, wenn man nur an den Polizeidienst oder die Gesundheits- und Sozialbereiche denkt. Ganz anders verhält es sich, wenn es um das sogenannte „Einkaufsvergnügen“ geht. Eine Gemeinschaft kann nur existieren und gedeihen, wenn sie auch ein Gemeinschaftsleben führen kann. Dazu ist eine Zeit notwendig, in der alle Gemeinschaftsmitglieder zusammen sein und zusammen wirken können. Sonn- und Feiertage sind deshalb z. B. für ein lebendiges Kirchen- und Vereinsleben, aber auch für ein intaktes Familienleben, unverzichtbar. Dies gilt aber auch für die kleinen- und mittelständischen Unternehmen im Handels- und Handwerksbereich, die familiengeführt sind. Dazu zählen in Deutschland knapp 90 % aller Unternehmen. Ein Handwerksunternehmer z. B. arbeitet 60 bis 70 Stunden in der Woche. Anders lässt sich ein Handwerksbetrieb nicht mehr führen. Handwerksfamilien sind vor diesem Hintergrund ohnehin hoch belastet und müssen zumindest an Sonn- und Feiertagen Zeit für ihre Familie haben.

Gerade in diesen Betrieben ist es wirtschaftliche Notwendigkeit, dass Ehepartner und besonders Ehefrauen aktiv im Betrieb mitarbeiten und damit auch voll die betriebliche Verantwortung mittragen. Gerade diese sogenannten Unternehmerfrauen haben eine besondere Lebens- und Arbeitssituation. Sie übernehmen in aller Regel Führungsaufgaben im kaufmännischen Bereich und sind aus einem reibungslosen und effektiven Betriebsablauf nicht wegzudenken. Sie sind im Verkauf und im Büro tätig, verhandeln mit den Kunden, haben mit Rechts- und Steuerfragen zu kämpfen, übernehmen die Buchhaltung, organisieren den Betrieb und kümmern sich auch um die Mitarbeiter und prägen damit ganz wesentlich das Betriebsklima. Zu dieser Arbeit im Betrieb kommt dann noch die Belastung als Hausfrau und Mutter. Dies gilt für die Führung des Haushalts und auch für die Erziehung der Kinder und, wie in vielen Betrieben üblich, noch die Versorgung und Pflege der älteren Familiengenerationen. Für viele dieser Frauen stellt sich täglich die Frage, wie die Arbeit im Betrieb mit dem Haushalt und der Familie vereinbart werden kann. Im Gegensatz zum Großbetrieb ist eine Entlastung durch andere Mitarbeiter schon aus finanziellen Gründen nicht möglich.

Zudem sind in den Handwerkerfamilien z. B. Arbeit, Familie und Haushalt in der Regel nicht voneinander getrennt, was eine ganz andere Einstellung zur Arbeit nach sich zieht, auch bei den Mitarbeitern, ein Faktum, auf das auch die christliche Wirtschaftsethik einen besonderen Wert legt. Arbeiten im überschaubaren Raum, soziale Nähe und aufeinander angewiesen sein, tendenziell umfassendes Erleben und Verstehen des Fertigungswegs bzw. der Dienstleistungserbringung von der Planung bis zum fertigen Produkt bzw. der Dienstleistung selbst, Zusammenarbeit in der Gruppe, Nähe zum Kunden, starkes eingebunden sein in Stadtteil oder Dorf. Gute Ausgangsbedingungen kommen also für ein eigenes, besonderes Verhältnis zur Arbeit. Gerade aus diesen Gründen sind Sonn- und Feiertage notwendig, um den Familien eine Zeit zu geben, ihr Familienleben zu pflegen. In einer Arbeitswelt, in der die nationale und internationale Konkurrenzsituation dafür sorgt, dass die Anforderungen an die Beschäftigten immer weiter steigen, ist ein Tag der Ruhe und Erholung in der Woche notwendig, um für die Berufstätigkeit neue Energie tanken zu können. Eine Gemeinschaft und eine Familie braucht ein faires, solidarisches und gedeihliches Miteinander. Es darf deshalb nicht sein, dass für das schon erwähnte „Einkaufsvergnügen“ einer Minderheit das Familienleben und unser reichhaltiges Kultur- und Vereinsleben geopfert wird, eine große Zahl von Arbeitskräften und Selbstständigen benachteiligt werden und der mittelständische Einzelhandel bzw. das einzelhandeltreibende Handwerk gefährdet werden.

Der Schutz des Sonntags ist sowohl im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 140 als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung verbürgt als auch in Artikel 147 der Bayerischen Verfassung, wonach Sonntage und staatlich anerkannte Feiertage als Tage der seelischen Erhebung und der Arbeitsruhe gesetzlich geschützt sind. Übrigens ist derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen das Land Berlin anhängig, weil dort verkaufsoffene Sonntage erheblich ausgeweitet wurden!

Sowohl der Sonn- und Feiertagsschutz als auch die gesetzliche Regelung der Ladenöffnungszeiten in Deutschland sind wichtige ordnungspolitische Instrumente zur Verhinderung betriebsgrößenbedingter Wettbewerbsverzerrungen. Gewinner längerer Ladenöffnungszeiten wären die Großbetriebe und Konzerne des Einzelhandels, Verlierer die kleinen und mittleren Familienbetriebe und Fachgeschäfte. Dies hätte auch negative Auswirkungen auf die wohnortnahe Versorgung: Profitieren würden 1 a-Lagen in Ballungszentren und Einkaufszentren auf der grünen Wiese.

Ein verlängerter Ladenschluss und eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen würde auch für die kleinen und mittleren Betriebe zu spürbar höheren Kosten führen und bei bestenfalls stagnierenden Umsätzen die Erträge weiter unter Druck bringen. Es würde nicht nur mehr Arbeitszeit für den gleichen oder weniger Umsatz anfallen. Arbeitsstunden zu unattraktiven Zeiten müssen häufig zudem teuer bezahlt werden. Auch eine weitere Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten wäre eindeutig familienfeindlich. Wie schon erwähnt, wird generell die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dadurch erschwert.

Im Übrigen ist die Debatte um Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen und auch die Ladenschlussdebatte für mich ein politisches Scheingefecht, weil die eigentlich drängenden Probleme wie Steuerbelastung, Lohnzusatzkosten oder unflexibler Arbeitsmarkt nicht angegangen werden. Die Ursache der nach wie vor bestehenden Probleme im Einzelhandel und auch im Handwerk liegt nicht darin, dass unsere Bürger keine Zeit zum Einkaufen hätten, sondern dass ihnen zu oft das Geld und die Zuversicht dazu fehlen.

Die aktuelle Finanzkrise hat auch dazu geführt, dass in der öffentlichen Diskussion endlich die rd. 3 Millionen kleinen und mittleren Familienunternehmen, davon rd. 1 Million Unternehmen des Handwerks, wieder in den Fokus gerückt werden. Auch wenn die Akzeptanz der sozialen Marktwirtschaft in der Bevölkerung gelitten hat, wird wirtschaftliches Handeln im Handwerk und in den Familienbetrieben gerade in dieser Situation in weiten Kreisen als positiv empfunden. Wie in kaum einem anderen Wirtschaftszweig sind im Handwerk wirtschaftliches Handeln und gesellschaftliche Verantwortung eng miteinander verbunden. Nichts zeigt dies deutlicher als die Verdienste der Handwerksunternehmer bei der Bewahrung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Lehrstellen. Für das Handwerk ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Gewinn und Verlust in der Marktwirtschaft genauso untrennbar zusammen gehören wie Verantwortung und Haftung. Wenn dies für alle im Wirtschaftsleben so gelten würde, stünden wir nicht in der derzeitigen Misere! Und damit diese kleinen und mittleren Familien und Handwerksbetriebe auch in der Zukunft das nachhaltige, humane und ganzheitliche Wirtschaften im überschaubaren Raum weiterhin erfüllen können, müssen Sonn- und Feiertage geschützt werden, dürfen die Ladenöffnungszeiten nicht verlängert werden!
 

 

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