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Einführung:
Herzlich willkommen zum Beginn der Gottesdienstreihe zum 3.Gebot „Du
sollst den Feiertag heiligen“. Es soll von drei unterschiedlichen
Blickrichtungen betrachtet werden: aus wirtschaftlicher, politischer
und gesundheitlicher Sicht. Schön, dass Sie da sind. Ganz besonders
begrüße ich den Hauptgeschäftsführer der oberfränkischen
Handwerkskammer, Horst Eggers aus Bayreuth, der heute zum 3.Gebot
aus wirtschaftlicher Sicht Stellung nimmt. Herr Eggers gehört der
bayerischen Landessynode, dem evangelischen Kirchenparlament an. Und
er ist Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft „Kirche und
Handwerk“.
Den Rhythmus von Arbeit und Ruhe hat Gott selbst geschaffen. Sechs
Tage – so berichtet es die Schöpfungsgeschichte - war Gott aktiv und
hat diese Welt geschaffen. Und am siebten Tage hat er einen Ruhetag
eingelegt. Das ist der Hintergrund für das 3.Gebot „Du sollst den
Feiertag heiligen“. Der Feiertag als Ruhetag durchbricht die Hektik
des Alltages. Der wöchentliche Feiertag ist ein Geschenk Gottes an
die Welt. Oder wie es jemand formuliert hat: Gott hat den Sonntag
erfunden, damit sich seine Menschen nicht verlieren. Im Getriebe des
Alltäglichen nicht zu Getriebenen zu werden. Der Sonntag dient so
dem Wohl von uns Menschen.
Heute wird viel von Flexibilisierung gesprochen. Davon, beweglich zu
sein, um immer wieder auf geänderte Bedingungen und neue
Herausforderungen reagieren zu können. So notwendig das ist, so
braucht es auch feste Bezugsgrößen. Und diese werden immer
wichtiger, je stärker der Wandel ist und je mehr Anforderungen auf
die Menschen zukommen. Der Sonntag stellt keine disponible Größe
dar, sondern eine unbedingte Zeit für Gott, für den Nächsten und für
einen selbst. Deshalb wird er durch das Gebot geschützt: „Du sollst
den Feiertag heiligen“. Dieser Tag kann nicht gegen den Montag oder
einen anderen Tag in der Woche eingetauscht werden. Als Tauschobjekt
steht der Sonntag nicht zur Verfügung.
Beim 3.Gebot geht es auch um gemeinsame Zeit – als Mitte des Lebens
einer Nation. Der Sonntag ist von entscheidender Bedeutung für unser
Gemeinwohl. Als gemeinsamer Feiertag trägt dazu bei, dass unsere
Gesellschaft nicht auseinander fällt bis in allerkleinste Teile.
Dass es noch gemeinsame, synchrone Zeiten gibt. Um zusammen sein und
gemeinsam einen Ruhetag erleben zu können. Damit die Kinder nicht am
Wochenende, der Vater am Montag und die Mutter am Dienstag frei hat.
Sicher: Manche müssen am Sonntag arbeiten, wie Rettungsdienste,
Polizei oder Bedienstete in Krankenhäusern oder Altenheimen. Doch
das soll die Ausnahme bleiben und nicht zur Regel werden.
„Du sollst den Feiertag heiligen“. Für uns ist Christen ist der
Sonntag freilich mehr als ein bloßer freier Tag. Martin Luther
beschreibt es in seiner Auslegung zum 3.Gebot folgendermaßen: „Wir
sollen Gott fürchten und lieben, dass wir die Predigt und sein Wort
nicht verachten, sondern es heilig halten, gerne hören und lernen.“
Wenn wir uns für den Sonntag und dessen Schutz einsetzen, dann geht
es um viel mehr als um ein kirchliches Privileg. Es betrifft im Kern
das ganze Volk und die ganze Gesellschaft: Nämlich einen gemeinsamen
Rhythmus von Arbeit und Ruhe zu haben.
Das 3.Gebot dient auch als Spiegel, um auf die eigene kirchliche
Praxis zu schauen: Was können Kirchengemeinden und kirchliche
Einrichtungen selbst dazu beitragen, um den Schutz und die Bedeutung
des Sonntages zu unterstreichen? Hier geht es darum, glaubwürdig zu
handeln. Um den Wert des Sonntages als Geschenk Gottes an die Welt
zu verdeutlichen.
Dekan Günter Saalfrank (Hof)
Predigt:
Liebe Leser,
zum Predigttext für das 3. Gebot finden sich in der Bibel
verschiedene Fundstellen:
1. Mose 2:
Und also vollendete Gott am siebenten Tage seine Werke, die er
machte, und ruhte am siebenten Tage von allen seinen Werken, die er
machte.
Und Gott segnete den siebenten Tag und heiligte ihn … .
2. Mose 20:
Gedenke des Sabbattags, dass du ihn heiligst.
Darum segnete der Herr den Sabbattag und heiligte ihn.
5. Mose 5, 14:
Aber am siebenten Tag ist der Sabbat des Herrn, deines Gottes. Da
sollst du keine Arbeit tun … auf dass dein Knecht und deine Magd
ruhe gleich wie du.
Markus 2, 27 und 28:
Und Christus sprach zu ihnen:
Der Sabbat ist um des Menschen willen gemacht, und nicht der Mensch
um des Sabbats willen.
So ist des Menschen Sohn ein Herr auch über den Sabbat.
Zur heutigen Eröffnung der Gottesdienstreihe zum 3. Gebot wurde ich
gebeten, den Sonn- und Feiertagsschutz aus der Sicht der Wirtschaft
näher zu betrachten. Dazu möchte ich zunächst kurz darauf eingehen,
wie denn die Heilige Schrift und auch die Kirche zum
wirtschaftlichen Handeln stehen.
Vor einem knappen Jahr hat der Rat der EKD, das höchste Gremium der
evangelischen Kirche in Deutschland, zum Thema „Wirtschaft“ eine
sogenannte Denkschrift herausgegeben mit dem Titel
„Unternehmerisches Handeln in evangelischer Perspektive“. Eine
Denkschrift der EKD ist die offizielle Positionierung der EKD zu
gesellschaftspolitisch relevanten Themen.
In der erwähnten Denkschrift, an der ich als Mitglied der
Sozialkammer der EKD mitarbeiten durfte, wird zu unternehmerischem
Handeln als einer wesentlichen Quelle für gesellschaftlichen
Wohlstand ermutigt. Unternehmerinnen und Unternehmer sollen ihre
Kräfte und Möglichkeiten in gesamtgesellschaftliche Prozesse so
einbringen, dass wirtschaftlicher Erfolg der Unternehmen und
mitarbeiterfreundliche Arbeitsbedingungen miteinander verbunden
werden.
Blickt man in die Heilige Schrift, so wird man generell sagen
können, dass beide Teile der Bibel wirtschaftliches Handeln für
selbstverständlich halten. Es gibt viel Freude über wirtschaftlichen
Wohlstand und eigene wirtschaftliche Kraftentfaltung, die im Alten
Testament als Segen Gottes verstanden werden. Da wird von Jakob
berichtet, dem es gelingt, die Herden Laabans zu vermehren: „Wo ich
nur meinen Fuß hinsetze, hat der Herr dir Glück und Gedeihen
geschenkt.“ Jakob wurde sehr reich und besaß schließlich viele
Herden, dazu Esel, Kamele ….. (1. Mose 30, 29 ff).
Oder der Psalm 112, der dem Gerechten Reichtum verheißt.
Es findet sich in der Bibel auch eine für menschliches Handeln
wesentliche Argumentationslinie, die darauf abhebt, dass jeder
Mensch mit dem ihm von Gott gegebenen Gaben unternehmerisch „umgehen
soll“. Exemplarisch ist hierfür das Gleichnis vom anvertrauten Geld
(Lukas 19, 11 ff, Matthäus 25, 14 ff): Ein Gutsbesitzer gibt seinen
Dienern Geld, damit sie damit Geschäfte machen, während er abwesend
ist. Gelobt wird schließlich derjenige, der am meisten Gewinn
gemacht hat, der am schlechtesten abschneidet, verliert auch noch
das Wenige. Bei Paulus wird diese Linie in der Charismenlehre weiter
entfaltet und zu einem Modell der christlichen Gemeinde ausgebaut
(1. Korinther 12): Jeder und Jede hat von Gott individuelle Gaben
geschenkt bekommen, die es im Dienst der Gemeinschaft zu entfalten
gilt. Diese Vorstellung ist Ermutigung und Indienstnahme zugleich.
Im geschichtlichen Rückblick wird deutlich, wie sehr das
evangelische Verständnis des christlichen Glaubens und die aus ihm
erwachsene Ethik mit der Ermutigung zu unternehmerischem Handeln
verbunden gewesen ist. Es ist einer der wesentlichen Impulse der
Reformation gewesen, die den Menschen von Gott zugesprochene
Befreiung von den Mächten und Gewalten dieser Welt zu einer
rationalen, effizienten und schöpferischen Gestaltung der Welt zu
nutzen und genau in diesem Sinne unternehmerische Initiativen zum
Wohle Aller zu entfalten. Dabei kommt dem Unternehmer bzw. dem
unternehmerischen Handeln eine ganz entscheidende Bedeutung zu. Auch
Christen ist solch ein Handeln in unserer heutigen Zeit aufgegeben.
Und wenn sie sich in diesem Bereich engagieren, lassen sie sich auf
die besten Traditionen evangelischen Christentums ein. Es ist die
Inanspruchnahme der von Gott geschenkten und ihm verdankten
Freiheit, die jeden Christen – um mit Martin Luther zu sprechen –
zum freien Herrn aller Dinge macht, zum Dienst am Nächsten, die ein
solches Handeln motivieren kann. Freies unternehmerisches Handeln
kommt im Nutzen für den Nächsten zum Ziel.
Dieses freie unternehmerische Handeln muss sich aber an ethische
Grundsätze gebunden wissen, da es nur so seine Freiheit bewahren
kann. Für Christen ist dabei die Bibel von zentraler orientierender
Bedeutung. Wir weisen in unserer Denkschrift darauf hin, dass
Grundlagentexte des Glaubens wie die Zehn Gebote, das Doppelgebot
der Liebe und die sogenannte Goldene Regel ein verlässlicher Kompass
auch für Unternehmer sind, die in schwierigen Konfliktsituationen
entscheiden müssen. Die Zehn Gebote geben konkrete Orientierungen
für den Alltag wirtschaftlichen Handelns. Das gilt auch für das
Dritte Gebot „Du sollst den Feiertag heiligen“.
Auch dieses Gebot zählt zu den ethischen Grundsätzen, an denen sich
freies unternehmerisches Handeln orientieren muss. Dabei ist es
natürlich selbstverständlich, dass Sonn- und Feiertagsarbeit in
gewissen Bereichen unvermeidbar ist, wenn man nur an den
Polizeidienst oder die Gesundheits- und Sozialbereiche denkt. Ganz
anders verhält es sich, wenn es um das sogenannte
„Einkaufsvergnügen“ geht. Eine Gemeinschaft kann nur existieren und
gedeihen, wenn sie auch ein Gemeinschaftsleben führen kann. Dazu ist
eine Zeit notwendig, in der alle Gemeinschaftsmitglieder zusammen
sein und zusammen wirken können. Sonn- und Feiertage sind deshalb z.
B. für ein lebendiges Kirchen- und Vereinsleben, aber auch für ein
intaktes Familienleben, unverzichtbar. Dies gilt aber auch für die
kleinen- und mittelständischen Unternehmen im Handels- und
Handwerksbereich, die familiengeführt sind. Dazu zählen in
Deutschland knapp 90 % aller Unternehmen. Ein Handwerksunternehmer
z. B. arbeitet 60 bis 70 Stunden in der Woche. Anders lässt sich ein
Handwerksbetrieb nicht mehr führen. Handwerksfamilien sind vor
diesem Hintergrund ohnehin hoch belastet und müssen zumindest an
Sonn- und Feiertagen Zeit für ihre Familie haben.
Gerade in diesen Betrieben ist es wirtschaftliche Notwendigkeit,
dass Ehepartner und besonders Ehefrauen aktiv im Betrieb mitarbeiten
und damit auch voll die betriebliche Verantwortung mittragen. Gerade
diese sogenannten Unternehmerfrauen haben eine besondere Lebens- und
Arbeitssituation. Sie übernehmen in aller Regel Führungsaufgaben im
kaufmännischen Bereich und sind aus einem reibungslosen und
effektiven Betriebsablauf nicht wegzudenken. Sie sind im Verkauf und
im Büro tätig, verhandeln mit den Kunden, haben mit Rechts- und
Steuerfragen zu kämpfen, übernehmen die Buchhaltung, organisieren
den Betrieb und kümmern sich auch um die Mitarbeiter und prägen
damit ganz wesentlich das Betriebsklima. Zu dieser Arbeit im Betrieb
kommt dann noch die Belastung als Hausfrau und Mutter. Dies gilt für
die Führung des Haushalts und auch für die Erziehung der Kinder und,
wie in vielen Betrieben üblich, noch die Versorgung und Pflege der
älteren Familiengenerationen. Für viele dieser Frauen stellt sich
täglich die Frage, wie die Arbeit im Betrieb mit dem Haushalt und
der Familie vereinbart werden kann. Im Gegensatz zum Großbetrieb ist
eine Entlastung durch andere Mitarbeiter schon aus finanziellen
Gründen nicht möglich.
Zudem sind in den Handwerkerfamilien z. B. Arbeit, Familie und
Haushalt in der Regel nicht voneinander getrennt, was eine ganz
andere Einstellung zur Arbeit nach sich zieht, auch bei den
Mitarbeitern, ein Faktum, auf das auch die christliche
Wirtschaftsethik einen besonderen Wert legt. Arbeiten im
überschaubaren Raum, soziale Nähe und aufeinander angewiesen sein,
tendenziell umfassendes Erleben und Verstehen des Fertigungswegs
bzw. der Dienstleistungserbringung von der Planung bis zum fertigen
Produkt bzw. der Dienstleistung selbst, Zusammenarbeit in der
Gruppe, Nähe zum Kunden, starkes eingebunden sein in Stadtteil oder
Dorf. Gute Ausgangsbedingungen kommen also für ein eigenes,
besonderes Verhältnis zur Arbeit. Gerade aus diesen Gründen sind
Sonn- und Feiertage notwendig, um den Familien eine Zeit zu geben,
ihr Familienleben zu pflegen. In einer Arbeitswelt, in der die
nationale und internationale Konkurrenzsituation dafür sorgt, dass
die Anforderungen an die Beschäftigten immer weiter steigen, ist ein
Tag der Ruhe und Erholung in der Woche notwendig, um für die
Berufstätigkeit neue Energie tanken zu können. Eine Gemeinschaft und
eine Familie braucht ein faires, solidarisches und gedeihliches
Miteinander. Es darf deshalb nicht sein, dass für das schon erwähnte
„Einkaufsvergnügen“ einer Minderheit das Familienleben und unser
reichhaltiges Kultur- und Vereinsleben geopfert wird, eine große
Zahl von Arbeitskräften und Selbstständigen benachteiligt werden und
der mittelständische Einzelhandel bzw. das einzelhandeltreibende
Handwerk gefährdet werden.
Der Schutz des Sonntags ist sowohl im Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland in Artikel 140 als Tag der Arbeitsruhe und der
seelischen Erbauung verbürgt als auch in Artikel 147 der Bayerischen
Verfassung, wonach Sonntage und staatlich anerkannte Feiertage als
Tage der seelischen Erhebung und der Arbeitsruhe gesetzlich
geschützt sind. Übrigens ist derzeit vor dem
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde
gegen das Land Berlin anhängig, weil dort verkaufsoffene Sonntage
erheblich ausgeweitet wurden!
Sowohl der Sonn- und Feiertagsschutz als auch die gesetzliche
Regelung der Ladenöffnungszeiten in Deutschland sind wichtige
ordnungspolitische Instrumente zur Verhinderung
betriebsgrößenbedingter Wettbewerbsverzerrungen. Gewinner längerer
Ladenöffnungszeiten wären die Großbetriebe und Konzerne des
Einzelhandels, Verlierer die kleinen und mittleren Familienbetriebe
und Fachgeschäfte. Dies hätte auch negative Auswirkungen auf die
wohnortnahe Versorgung: Profitieren würden 1 a-Lagen in
Ballungszentren und Einkaufszentren auf der grünen Wiese.
Ein verlängerter Ladenschluss und eine Ausdehnung der
Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen würde auch für die
kleinen und mittleren Betriebe zu spürbar höheren Kosten führen und
bei bestenfalls stagnierenden Umsätzen die Erträge weiter unter
Druck bringen. Es würde nicht nur mehr Arbeitszeit für den gleichen
oder weniger Umsatz anfallen. Arbeitsstunden zu unattraktiven Zeiten
müssen häufig zudem teuer bezahlt werden. Auch eine weitere
Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten wäre eindeutig familienfeindlich.
Wie schon erwähnt, wird generell die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf dadurch erschwert.
Im Übrigen ist die Debatte um Ladenöffnungszeiten an Sonn- und
Feiertagen und auch die Ladenschlussdebatte für mich ein politisches
Scheingefecht, weil die eigentlich drängenden Probleme wie
Steuerbelastung, Lohnzusatzkosten oder unflexibler Arbeitsmarkt
nicht angegangen werden. Die Ursache der nach wie vor bestehenden
Probleme im Einzelhandel und auch im Handwerk liegt nicht darin,
dass unsere Bürger keine Zeit zum Einkaufen hätten, sondern dass
ihnen zu oft das Geld und die Zuversicht dazu fehlen.
Die aktuelle Finanzkrise hat auch dazu geführt, dass in der
öffentlichen Diskussion endlich die rd. 3 Millionen kleinen und
mittleren Familienunternehmen, davon rd. 1 Million Unternehmen des
Handwerks, wieder in den Fokus gerückt werden. Auch wenn die
Akzeptanz der sozialen Marktwirtschaft in der Bevölkerung gelitten
hat, wird wirtschaftliches Handeln im Handwerk und in den
Familienbetrieben gerade in dieser Situation in weiten Kreisen als
positiv empfunden. Wie in kaum einem anderen Wirtschaftszweig sind
im Handwerk wirtschaftliches Handeln und gesellschaftliche
Verantwortung eng miteinander verbunden. Nichts zeigt dies
deutlicher als die Verdienste der Handwerksunternehmer bei der
Bewahrung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Lehrstellen. Für das
Handwerk ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Gewinn und Verlust
in der Marktwirtschaft genauso untrennbar zusammen gehören wie
Verantwortung und Haftung. Wenn dies für alle im Wirtschaftsleben so
gelten würde, stünden wir nicht in der derzeitigen Misere! Und damit
diese kleinen und mittleren Familien und Handwerksbetriebe auch in
der Zukunft das nachhaltige, humane und ganzheitliche Wirtschaften
im überschaubaren Raum weiterhin erfüllen können, müssen Sonn- und
Feiertage geschützt werden, dürfen die Ladenöffnungszeiten nicht
verlängert werden!
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